Ratgeber

Hausbau auf rustikalem Land auf Mallorca

Vorschriften, Baugenehmigung und der gesamte Bauablauf, erklärt für internationale Käufer.

Nicht auf jedem rustikalen Grundstück auf Mallorca darf ein Haus stehen, auch wenn es größer ist als die oft genannte Mindestfläche.

Ob Sie bauen dürfen, hängt von der Einstufung des Bodens, der Geschichte des Grundstücks und den Regeln der Gemeinde ab, und das prüft man am besten vor dem Kauf. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Vorschriften funktionieren, wie Sie eine Baugenehmigung erhalten und wie lange der Weg von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe dauert. Geschrieben von Casal Mallorquí in Manacor, wo wir seit 2011 Immobilienvermittlung und Bauprojektmanagement verbinden.

  • Was die balearischen Gesetze, der Consell de Mallorca und das Rathaus jeweils entscheiden
  • Wie viel Sie auf einem Grundstück von 15.000 m² bauen dürfen, und warum es selten das theoretische Maximum ist
  • Die acht Schritte vom Grundstück bis zum Schlüssel, und wie lange sie realistisch dauern

Darf man auf rustikalem Land auf Mallorca ein Haus bauen?

Ja, auf bestimmtem rustikalem Land, wenn das Grundstück die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die nötigen Genehmigungen erteilt werden. Rustikales Land ist nicht automatisch Bauland.

Drei Ebenen von Vorschriften entscheiden, was auf einem rustikalen Grundstück möglich ist, und jede von ihnen kann Nein sagen. Zu verstehen, welche Ebene was entscheidet, ist der erste Schritt zu einem realistischen Projekt.

Die Gesetze der Balearen

Zwei regionale Gesetze bilden den Rahmen. Das Gesetz 6/1997 über rustikales Land (Ley del Suelo Rústico) regelt die Wohnnutzung, die Mindestgrößen der Grundstücke und die Bauparameter. Das Gesetz 12/2017 über den Städtebau (Ley de Urbanismo de las Illes Balears, LUIB) regelt die Baugenehmigung, die technischen Projekte, die Lizenzen und ihre Fristen.

Diese Gesetze setzen die äußeren Grenzen. Inselplan und Gemeinde können nur strenger sein, nie großzügiger.

Der Consell de Mallorca

Der Consell de Mallorca, der Inselrat, ist für die Raumordnung und den Schutz der ländlichen Landschaft der Insel zuständig. Sein wichtigstes Instrument ist der Pla Territorial Insular de Mallorca (PTIM), der Bodenkategorien, zulässige Nutzungen, Mindestgrößen, Bauparameter und Regeln zum Landschaftsschutz festlegt.

Für ein neues freistehendes Wohnhaus auf rustikalem Land erstellt der Consell einen verpflichtenden, vorab verbindlichen Bericht zur Mindestgröße des Grundstücks und zur höchstzulässigen Bebauung. Ein positiver Bericht ist ein wichtiger Schritt, aber keine Baugenehmigung. Die Lizenz selbst erteilt die Gemeinde.

Die Regeln der Gemeinde

Jede Gemeinde wendet die regionalen Regeln und die des Inselplans zusammen mit ihrem eigenen Planungsrahmen an, festgelegt in einem Plan General de Ordenación Urbana (PGOU), in Normas Subsidiarias (NNSS) oder anderen Planungsinstrumenten. Das gilt in Manacor ebenso wie in Sant Llorenç des Cardassar, Artà, Felanitx, Santanyí oder Campos.

Die Gemeinde kann zusätzliche Anforderungen an Gebäudemaße, Lage, Abstände und Architektur stellen. Zwei Grundstücke von ähnlicher Größe und ähnlichem Aussehen können deshalb ganz unterschiedliche Möglichkeiten haben.

Unser Rat: Klären Sie den genauen planungsrechtlichen Status eines Grundstücks, bevor Sie sich zum Kauf verpflichten.

Die Bodenkategorien auf Mallorca

Die Einstufung ist das Erste, was Sie prüfen sollten. Sie entscheidet, ob ein neues Haus überhaupt erlaubt ist, wie groß das Grundstück mindestens sein muss und welche Einschränkungen gelten.

Mallorca unterscheidet grundsätzlich zwischen allgemeinem rustikalem Land (suelo rústico común) und geschütztem rustikalem Land (suelo rústico protegido). Innerhalb davon legt der PTIM die folgenden Kategorien fest.

KategorieKürzelWas das für ein neues Haus in der Regel bedeutet
Allgemeines rustikales LandSRGKann unter Bedingungen erlaubt sein
Gebiete von landwirtschaftlichem InteresseAIAKann möglich sein, mit landwirtschaftlichen und landschaftlichen Auflagen
ÜbergangsgebieteATKann unter planungsrechtlichen Bedingungen erlaubt sein
Allgemeines rustikales WaldlandSRG-FStrenger, mit größerer Mindestfläche
Ländliche Gebiete von landschaftlichem InteresseARIPStärkerer Landschaftsschutz und strengere Bedingungen
Naturgebiete von besonderem InteresseANEINeue freistehende Wohnhäuser grundsätzlich verboten
Gebiete der höchsten SchutzstufeAANPNeue freistehende Wohnhäuser verboten
Gebiete zur RisikovorbeugungAPRZusätzliche Auflagen wegen Überschwemmung, Brand, Erosion oder Erdrutsch
Gebiete des territorialen SchutzesAPTNeue freistehende Wohnhäuser verboten
Eine Zusammenfassung des PTIM. Die Rechte an einem bestimmten Grundstück müssen zusätzlich anhand der Fachgesetze, der aktuellen Planungskarten und der Gemeinderegeln geprüft werden.

Wie groß muss ein Grundstück mindestens sein?

Die Zahl, die jeder nennt, ist 14.000 m², also 1,4 Hektar. Artikel 25 des Gesetzes 6/1997 legt sie als Mindestfläche auf allgemeinem rustikalem Land fest, und der PTIM (Norma 20) verlangt für einige Kategorien mehr.

KategorieMindestfläche
Allgemeines rustikales Land (SRG)14.000 m²
Gebiete von landwirtschaftlichem Interesse (AIA)14.000 m²
Übergangsgebiete (AT)14.000 m²
Allgemeines rustikales Waldland (SRG-F)50.000 m²
Ländliche Gebiete von landschaftlichem Interesse (ARIP)50.000 m²
Mindestwerte, keine Garantie für eine Genehmigung. Die Gemeinde kann größere Grundstücke verlangen.

Warum 14.000 m² nicht automatisch heißt, dass Sie bauen dürfen

Stellen Sie sich ein schönes Grundstück von 16.000 m² bei Manacor vor, mit Blick ins Grüne und guter Zufahrt. Auf dem Papier ist es größer als die Mindestfläche. Bevor man es Baugrundstück nennen kann, müssen vier Fragen beantwortet sein.

Ist das Grundstück rechtmäßig entstanden? Erlaubt seine Kategorie neue Häuser? Liegt ein Teil in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet? Stellt die Gemeinde eigene Anforderungen?

Die Geschichte eines Grundstücks zählt ebenso viel wie seine Größe. Der PTIM stellt besondere Bedingungen an frühere Teilungen und Abtrennungen, mit wichtigen Stichtagen in den Jahren 1997 und 1999. Ein großes Grundstück ist also nicht unbedingt ein bebaubares, und deshalb sollte der Kauf von rustikalem Land mit einer rechtlichen und technischen Prüfung beginnen, nicht mit der Fläche.

Wie viel darf man auf einem rustikalen Grundstück bauen?

Drei Grenzen wirken zusammen: bebaubare Fläche, überbaute Fläche und Bauvolumen. Ein Entwurf muss alle drei einhalten, dazu die Regeln zu Höhe und Gestaltung.

Viele Käufer gehen davon aus, dass sich die Größe des Hauses aus der Größe des Grundstücks ergibt. In der Praxis entscheidet das Zusammenspiel der Grenzen, und die engste gibt den Ausschlag.

Höchstzulässige bebaubare Fläche (edificabilidad)

Die bebaubare Fläche ist die höchstzulässige Bruttogeschossfläche, und anders als die überbaute Fläche kann sie Flächen auf mehr als einer Ebene umfassen. Das Gesetz 6/1997 begrenzt sie auf Mallorca auf 3 % der Grundstücksfläche. Der PTIM (Norma 22) setzt 2 % in den Landschaftseinheiten 1, 2 und 5 sowie in sensiblen Kategorien wie AIA, ARIP, SRG-F und den Schutz- oder Risikogebieten, und 3 % in den übrigen.

Diese Prozentsätze sind Obergrenzen, kein Anspruch, und die Gemeinde kann strenger sein. Auf einem Grundstück von 15.000 m² mit einer Grenze von 2 % liegt das theoretische Maximum bei 15.000 m² × 2 % = 300 m².

Höchstzulässige überbaute Fläche (ocupación)

Die überbaute Fläche ist der Teil des Grundstücks, den das Gebäude und andere bauliche Elemente einnehmen. Sie ist nicht dasselbe wie die Geschossfläche: Ein zweistöckiges Haus kann eine kleinere Grundfläche haben als ein einstöckiges mit derselben Wohnfläche.

Das Gesetz 6/1997 verlangt, dass die überbaute Fläche auf Mallorca unter 4 % bleibt. Der PTIM setzt 3 % in den strengeren Kategorien und bis zu 4 % in anderen, und die Gemeinde kann strenger sein. Pools, überdachte Terrassen und Nebengebäude können je nach Ausführung mitzählen, deshalb muss das ganze Anwesen betrachtet werden, nicht nur das Haus.

Höchstzulässiges Bauvolumen

Das Bauvolumen wird in Kubikmetern gemessen, nicht in Quadratmetern. Artikel 28 des Gesetzes 6/1997 setzt eine Obergrenze von 1.500 m³ pro Gebäude, und strengere Planungsauflagen sind möglich.

Das Volumen kann einen Entwurf begrenzen, auch wenn die Fläche ein größeres Haus erlauben würde. Ein Wohnzimmer mit doppelter Raumhöhe ist ein gutes Beispiel: schön, aber es verbraucht viel Volumen, ohne Fläche hinzuzufügen. Das betrifft vor allem moderne Häuser mit hohen Decken und offenen Räumen.

Viele ältere Artikel nennen noch eine Grenze von 900 m³. Diese Zahl stammt aus Artikel 5 des Gesetzesdekrets 9/2020, der 2024 aufgehoben wurde.

Höhe und Anforderungen an die Architektur

Die allgemeine Obergrenze für Gebäude auf rustikalem Land liegt bei zwei Geschossen und acht Metern, gemessen vom Erdgeschoss bis zum höchsten Punkt des Dachs, und die Gemeinde kann niedrigere Grenzen setzen. PTIM und Gemeinderegeln bestimmen außerdem die Dachform, häufig das traditionelle geneigte Ziegeldach, die Materialien und Oberflächen, die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück, die Abstände und die Wirkung auf die Landschaft.

Ziel ist es, den architektonischen Charakter der Insel zu bewahren. In diesem Rahmen sind moderne Grundrisse, zeitgemäße Bautechnik und sehr effiziente Haustechnik ohne Weiteres möglich. Casal Mallorquí baut auf der Insel auch Passivhäuser.

Rechenbeispiel: ein rustikales Grundstück von 15.000 m²

Nehmen wir ein hypothetisches Grundstück von 15.000 m² in der Kategorie AIA, an einem Ort, an dem ein freistehendes Haus grundsätzlich zulässig ist und keine strengeren Gemeinderegeln gelten.

ParameterBerechnungTheoretisches Ergebnis
Grundstücksfläche15.000 m²
MindestflächeKategorie AIA14.000 m²
Bebaubare Fläche15.000 × 2 %300 m²
Überbaute Fläche15.000 × 3 %450 m²
VolumenArtikel 28, Gesetz 6/19971.500 m³ pro Gebäude
HöheNach den geltenden RegelnBis zu 2 Geschosse und 8 m
Eine Veranschaulichung der Berechnung. Sie bedeutet nicht, dass ein Haus mit 300 m² oder ein bestimmter Entwurf genehmigt würde.

Eine fachliche Machbarkeitsprüfung muss alle geltenden Regeln und die Eigenschaften des konkreten Grundstücks berücksichtigen. Casal Mallorquí kann diese Vorprüfung koordinieren, bevor Sie sich zum Kauf verpflichten, damit Sie wissen, ob Ihre Pläne realistisch sind.

Das Team von Casal Mallorquí bei der Besprechung von Projektplänen im Büro in Manacor
Vor dem Grundstückskauf

Sicher sein, dass Sie das Haus bauen können, das Sie sich vorstellen

  • Planungsrecht: Darf ich auf diesem Grundstück legal bauen?
  • Architektur: Welches Haus könnte ich hier bauen?
  • Technik: Sind Zufahrt, Wasser, Strom und Abwasser machbar?
  • Budget: Womit sollte ich für das gesamte Projekt rechnen?

Wir koordinieren die Prüfungen mit den richtigen Fachleuten, bevor Sie sich verpflichten, und stimmen den Umfang vorher mit Ihnen ab. Grundstück prüfen lassen.

Der Weg zur Baugenehmigung, Schritt für Schritt

Die Genehmigung betrifft zwei Behörden und zwei technische Projekte. Wer die Reihenfolge von Anfang an kennt, vermeidet teure Missverständnisse und unnötige Verzögerungen.

Schritt 1: Das richtige Grundstück finden und prüfen

Bevor Sie einen Architekten beauftragen oder Land kaufen, sollten Sie klären, ob das Grundstück rechtlich für Ihr Vorhaben geeignet ist. Eine gründliche Prüfung umfasst die Einstufung, die Mindestfläche, die Teilungsgeschichte, Grundbuch und Kataster, die rechtliche Zufahrt, die Versorgung, Umweltauflagen und die Frage, welche Art und Größe von Haus realistisch geplant werden kann.

Kaufen Sie Land gezielt zum Bauen, sollte der Kaufvertrag das Ergebnis dieser Prüfungen möglichst berücksichtigen. Wir helfen Käufern, geeignete Grundstücke zu finden, und koordinieren die Prüfungen. Sehen Sie sich unsere Grundstücke auf Mallorca an.

Schritt 2: Das Basisprojekt (Proyecto Básico)

Steht das Grundstück fest, erstellt ein zugelassener Architekt das Proyecto Básico. Es legt die wesentlichen Merkmale des Hauses fest: Lageplan, Grundrisse, Maße, Ansichten und Schnitte, das äußere Erscheinungsbild, die Berechnung von Fläche, überbauter Fläche und Volumen sowie den Nachweis, dass der Entwurf den Planungsregeln entspricht.

Es enthält genug Angaben, damit die Behörden das Vorhaben beurteilen können, aber nicht die technischen Details, die zum Bauen nötig sind. Es wird mit dem Antrag auf Lizenz beim Rathaus (Ayuntamiento) eingereicht.

Schritt 3: Der verbindliche Bericht des Consell de Mallorca

Ist die Akte bei der Gemeinde vollständig, schickt das Ayuntamiento sie an den Consell de Mallorca, der seinen verpflichtenden, vorab verbindlichen Bericht zur Mindestfläche und zur höchstzulässigen Bebauung erstellt. Zum Verfahren gehört eine öffentliche Auslegung von 15 Tagen.

Artikel 36 des Gesetzes 6/1997 gibt dem Consell drei Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Das ist eine gesetzliche Frist, kein Versprechen für die tatsächliche Bearbeitungszeit. Der Bericht geht zurück an die Gemeinde, und auch ein positiver Bericht erlaubt noch keinen Baubeginn.

Schritt 4: Die Genehmigung des Basisprojekts durch die Gemeinde

Liegen die Berichte vor, prüft das Ayuntamiento das Vorhaben anhand seiner eigenen Planungsregeln und der geltenden technischen und rechtlichen Anforderungen. Ist alles in Ordnung, erteilt es die Baulizenz. Eine Lizenz auf Grundlage eines Proyecto Básico verlangt vor dem Baubeginn noch den nächsten technischen Schritt.

Schritt 5: Das Ausführungsprojekt (Proyecto de Ejecución)

Das Proyecto de Ejecución macht aus dem genehmigten Entwurf die Unterlagen, mit denen gebaut wird: Statik und Konstruktionsdetails, Spezifikationen für Materialien und Systeme, Elektro, Sanitär, Heizung und Klimatisierung, Energieeffizienz und Dämmung sowie die Erfüllung der spanischen technischen Bauordnung (Código Técnico de la Edificación, CTE).

Nach Artikel 152.5 LUIB muss es innerhalb von neun Monaten nach Erteilung einer Lizenz auf Grundlage eines Proyecto Básico eingereicht werden. Geschieht das nicht, erlischt die Lizenz kraft Gesetzes, und ein neuer Antrag ist nötig. Nach der Einreichung hat die Gemeinde einen Monat, um zu prüfen, ob es dem genehmigten Basisprojekt entspricht. Wird innerhalb dieses Monats kein Einwand mitgeteilt, darf gebaut werden, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (Artikel 152.6).

Schritt 6: Baubeginn

Vor dem Baubeginn müssen die Lizenz und das Verfahren zum Ausführungsprojekt abgeschlossen, die Fachleute und das Bauunternehmen beauftragt und die Arbeitsschutzmaßnahmen geregelt sein. Artikel 151 LUIB verlangt, dass der Beginn der Arbeiten der Gemeinde mindestens zehn Tage vorher mitgeteilt wird.

Der Architekt ist für den Entwurf und seine fachliche Überwachung verantwortlich, der technische Architekt (arquitecto técnico) für die technische Bauüberwachung und Ausführungskontrolle, und das Bauunternehmen baut nach dem genehmigten Projekt und dem Vertrag.

Diese Beteiligten aus dem Ausland zu koordinieren, ist anspruchsvoll. Casal Mallorquí übernimmt das Bauprojektmanagement: Wir koordinieren die Fachleute, die Auswahl des Bauunternehmens, das Budget, den Baufortschritt und die Kommunikation, sodass Sie einen Ansprechpartner vor Ort haben.

Schritt 7: Wie lange die Baulizenz gilt

Eine Lizenz gilt nicht unbegrenzt. Artikel 154 LUIB unterscheidet zwischen der Frist für den Baubeginn und der Frist für die Fertigstellung. Legt der Gemeindeplan keine anderen Fristen fest, gilt:

LizenzbedingungRegelfrist
Baubeginn6 Monate
Fertigstellung3 Jahre
Erste begründete VerlängerungDie Hälfte der ursprünglichen Frist
Zweite und letzte Verlängerung der FertigstellungDie Hälfte der ersten Verlängerung, mit strengeren Bedingungen
Die Fristen laufen ab der Zustellung der Lizenz oder ab dem Ende der einmonatigen Prüfung des Proyecto de Ejecución (Artikel 154.2 LUIB).

Die erste Verlängerung muss begründet und vor Ablauf der Frist beantragt werden. Die zweite setzt unter anderem voraus, dass mindestens 50 % der Bauleistung erbracht und Fassaden, Dächer und Außentüren und -fenster fertig sind, bescheinigt von der Bauleitung. Es ist also falsch anzunehmen, dass jede Lizenz einfach fünf Jahre gilt: Die tatsächliche Dauer hängt vom Gemeindeplan, von der Lizenz selbst und von ordnungsgemäß erteilten Verlängerungen ab.

Schritt 8: Fertigstellung, Unterlagen und Schlüsselübergabe

Ist der Bau fertig, folgt die letzte Phase: die Fertigstellungsbescheinigung, die Bestätigung, dass das Gebäude dem genehmigten Projekt entspricht, die Erstbezugsgenehmigung (licencia de primera ocupación) oder ihre Entsprechung sowie die Unterlagen für die dauerhaften Versorgungsanschlüsse.

Dann werden die Schlüssel übergeben, und Ihr Zuhause auf Mallorca ist bezugsfertig.

Wie lange dauert ein Hausbau auf Mallorca?

Den größten Teil der Zeit nehmen die Genehmigung und der Bau ein. Die Zahlen unten sind Richtwerte für die Planung eines Projekts, keine amtlichen Bearbeitungszeiten.

PhaseRichtwert
Grundstückssuche und Prüfung1–3 Monate
Architektonisches Konzept und Basisprojekt2–5 Monate
Baugenehmigung und BerichteOft 9–24 Monate oder länger
Ausführungsprojekt2–4 Monate, teils parallel zur Genehmigung
Auswahl des Bauunternehmens und endgültiges Budget1–3 Monate
Bau12–24 Monate
Abschlussunterlagen und Übergabe1–4 Monate
Einige Phasen überschneiden sich, und einzelne Projekte können länger oder kürzer dauern.

Gesetzliche Fristen sollten nicht mit der tatsächlichen Zeit verwechselt werden, die alle Genehmigungen brauchen. Ein realistischer Zeitplan lässt Raum für Anpassungen am Entwurf, Nachforderungen von Unterlagen und Verzögerungen in der Verwaltung. Gutes Projektmanagement erkennt Anforderungen früh, koordiniert die Fachleute und vermeidet die Verzögerungen, die sich vermeiden lassen.

Ein neues Landhaus im Bau auf rustikalem Land auf Mallorca, aus der Luft gesehen
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Sie möchten bauen? Sehen Sie, wie wir Ihr Haus auf Mallorca bauen, von der Planung bis zur Fertigstellung.

Machbarkeitsprüfung

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FAQ

Häufige Fragen

Dürfen Ausländer auf Mallorca rustikales Land kaufen und ein Haus bauen?

Ja. Ausländische Käufer dürfen auf Mallorca rustikales Land kaufen und eine Baugenehmigung für ein Haus beantragen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Staatsangehörigkeit ändert nichts an den Planungsregeln für das Grundstück. Käufer aus Ländern außerhalb der EU können in Gebieten von Interesse für die Landesverteidigung eine zusätzliche Genehmigung brauchen. Holen Sie vor dem Kauf unabhängigen Rechtsrat ein und prüfen Sie Planungsstatus, Eigentum und Bebaubarkeit des Grundstücks.

Darf man auf jedem rustikalen Grundstück auf Mallorca bauen?

Nein. Ob ein Haus gebaut werden darf, hängt von der Bodenkategorie, der Mindestfläche, der Teilungsgeschichte, den Gemeinderegeln und etwaigen Umweltauflagen ab. Einige geschützte Kategorien verbieten neue freistehende Wohnhäuser ganz. Auch wo Bauen möglich ist, muss der Entwurf die Grenzen für Fläche, überbaute Fläche, Volumen, Höhe und Einfügung in die Landschaft einhalten.

Wie groß muss ein Grundstück auf Mallorca für ein Haus mindestens sein?

Die übliche Mindestfläche beträgt 14.000 m² auf geeignetem rustikalem Land der Kategorien SRG, AIA oder AT. Der Inselplan (PTIM) verlangt in einigen Kategorien mindestens 50.000 m², darunter SRG-F und ARIP, und die Gemeinden können strengere Bedingungen stellen. Genug Fläche begründet noch kein Recht zu bauen: Das Grundstück muss auch die planungsrechtlichen, rechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen erfüllen, einschließlich derer zu früheren Teilungen.

Wie viel darf man auf einem Grundstück von 15.000 m² auf Mallorca bauen?

Das hängt von der Kategorie, der Landschaftseinheit und den Gemeinderegeln ab. Auf einem Grundstück von 15.000 m² der Kategorie AIA, auf dem Bauen grundsätzlich erlaubt ist, liegt die theoretische bebaubare Fläche bei einer Grenze von 2 % bei 300 m² und die theoretische überbaute Fläche bei einer Grenze von 3 % bei 450 m². Volumen, Gestaltungsregeln und weitere Anforderungen können das tatsächlich Genehmigte verringern.

Wie groß darf das Bauvolumen auf rustikalem Land auf Mallorca sein?

Artikel 28 des Gesetzes 6/1997 setzt eine Obergrenze von 1.500 m³ pro Gebäude. Das heißt nicht, dass jedes Grundstück ein Gebäude dieser Größe trägt: Fläche, überbaute Fläche, Höhe, Gestaltungsregeln und Gemeindeplanung können niedrigere Grenzen setzen. Die Grenze von 900 m³ aus älteren Artikeln stammte aus dem Gesetzesdekret 9/2020 und wurde 2024 aufgehoben.

Darf man auf rustikalem Land auf Mallorca einen Pool bauen?

Ein Pool kann als Teil eines genehmigten Wohnhauses erlaubt sein, wenn er den Planungsregeln entspricht. Pools können zur überbauten Fläche zählen und Regeln zu Größe, Lage, Einfügung in die Landschaft und Technik unterliegen. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Pool erlaubt ist, nur weil das Grundstück groß ist: Nehmen Sie ihn in die architektonische Prüfung und in den Lizenzantrag auf.

Was ist der Unterschied zwischen Proyecto Básico und Proyecto de Ejecución?

Das Proyecto Básico ist das architektonische Basisprojekt, mit dem die Genehmigung beantragt wird. Es legt die wichtigsten Merkmale, Maße und den Grundriss des Gebäudes fest und weist nach, dass es den Planungsregeln entspricht. Das Proyecto de Ejecución ist das Ausführungsprojekt mit den Zeichnungen, Berechnungen und Spezifikationen, die zum Bauen nötig sind. Eine Lizenz auf Grundlage eines Basisprojekts erlaubt allein noch keinen Baubeginn.

Braucht man eine Genehmigung vom Consell de Mallorca und vom Ayuntamiento?

Für ein neues freistehendes Haus auf rustikalem Land ja. Der Consell de Mallorca erstellt einen vorab verbindlichen Bericht zu den Anforderungen an rustikales Land, und das Ayuntamiento erteilt die Baulizenz, nachdem es das Projekt und die nötigen Genehmigungen geprüft hat. Es sind getrennte Aufgaben: Ein positiver Bericht des Consell ersetzt nicht die Lizenz der Gemeinde.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung auf Mallorca?

Das hängt von der Gemeinde, der Komplexität des Projekts und den verlangten Unterlagen ab. Die gesetzlichen Fristen spiegeln nicht die gesamte Zeit wider, die alle Berichte und Genehmigungen brauchen. Rechnen Sie für die Planung mit vielen Monaten, oft mehr als einem Jahr, und stimmen Sie einen realistischen Zeitplan mit Ihrem Architekten und Projektleiter ab.

Wie lange ist eine Baulizenz auf Mallorca gültig?

Das hängt vom Gemeindeplan und von der Lizenz selbst ab. Legt der Plan keine anderen Fristen fest, gibt Artikel 154 LUIB sechs Monate für den Baubeginn und drei Jahre für die Fertigstellung vor, mit Verlängerungen, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Bei einer Lizenz auf Grundlage eines Basisprojekts gilt zusätzlich die Frist von neun Monaten für das Ausführungsprojekt.

Kann man eine Baulizenz auf Mallorca verlängern?

Ja, nach Artikel 154 LUIB. Eine begründete erste Verlängerung um die Hälfte der ursprünglichen Frist kann erteilt werden, wenn sie vor Fristablauf beantragt wird. Eine zweite und letzte Verlängerung der Fertigstellungsfrist ist unter strengeren Bedingungen möglich, unter anderem mindestens 50 % fertige Bauleistung sowie fertige Fassaden, Dächer und Außentüren und -fenster. Wer eine Frist versäumt, riskiert das Erlöschen der Lizenz.

Was sollte man vor dem Kauf von rustikalem Land auf Mallorca prüfen?

Prüfen Sie die Bodenkategorie, das Eigentum, die eingetragene Fläche, die Teilungsgeschichte und die Mindestfläche. Klären Sie Zufahrtsrechte, Dienstbarkeiten, Versorgung, Wasser, Abwasserlösungen und Umweltauflagen. Eine fachliche Machbarkeitsprüfung sollte dann bestätigen, ob das Haus, das Sie sich vorstellen, legal gebaut werden darf. Diese Prüfungen sind besonders wichtig, wenn Sie Land gezielt zum Bauen kaufen.

Kann man auf rustikalem Land auf Mallorca modern bauen?

Ja, moderne Wohnräume und zeitgemäße Architektur sind auf geeignetem rustikalem Land möglich, aber das Äußere muss den Planungs- und Landschaftsregeln zu Dachform, Materialien, Farben, Höhe und Wirkung entsprechen. Ein Architekt, der die Regeln für rustikales Land auf Mallorca kennt, kann ein modernes Haus entwerfen, das den Charakter der Insel respektiert und zugleich modernen Komfort und Energieeffizienz bietet.

Kann Casal Mallorquí den Bau meines Hauses übernehmen, während ich im Ausland lebe?

Ja. Casal Mallorquí bietet internationalen Kunden, die auf Mallorca bauen, Bauprojektmanagement: Wir koordinieren Architekten und Fachleute, helfen bei der Auswahl des Bauunternehmens, überwachen das Budget, verfolgen den Baufortschritt und halten Sie auf dem Laufenden. Weil wir Immobilienvermittlung und Projektmanagement verbinden, haben Sie einen Partner vor Ort vom Grundstück bis zum Schlüssel.

Rechtsquellen

Dieser Ratgeber erklärt den allgemeinen Rahmen. Er ersetzt keine planungsrechtliche Beurteilung eines konkreten Grundstücks.

Geprüft anhand der konsolidierten Fassungen am 19. Oktober 2026:

Gesetz 12/2017 über den Städtebau der Balearen (LUIB): Artikel 151 (Lizenzverfahren und Anzeige des Baubeginns), Artikel 152 (Basis- und Ausführungsprojekt), Artikel 154 (Gültigkeit, Verlängerung und Erlöschen) und Artikel 158 (Erstbezug und Versorgungsanschlüsse).

Gesetz 6/1997 über rustikales Land der Balearen: Artikel 25 (Wohnnutzung und Mindestfläche), Artikel 28 (Bauparameter), Artikel 29 (Lage und Einfügung in die Landschaft) und Artikel 36 (vorab verbindlicher Bericht des Consell).

Pla Territorial Insular de Mallorca (PTIM), konsolidierte Normen, veröffentlicht vom Consell de Mallorca: Norma 19 (Nutzungen nach Bodenkategorie), Norma 20 (Mindestflächen und Teilungen) und Norma 22 (Bauparameter), zusammen mit der technischen Anweisung IT-PTIM-04/2024.

Gesetzesdekret 9/2020: Artikel 5, der die Grenze von 900 m³ einführte, wurde durch das Gesetzesdekret 3/2024 aufgehoben.

Ob ein bestimmtes Grundstück bebaut werden darf, hängt von den aktuellen Planungskarten, den Gemeinderegeln, den Fachgesetzen und der Geschichte des Grundstücks ab. Lassen Sie das konkrete Grundstück vor dem Kauf immer von einer qualifizierten Fachkraft vor Ort prüfen.

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