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Zwischen dem ersten Eindruck und der Übergabe einer Immobilie liegen auf Mallorca meist mehr Schritte, als ein Exposé erkennen lässt. Wer Luxusimmobilien Mallorca kaufen möchte, sollte Auswahl, Finanzierung, Prüfung und Vertrag früh zusammen betrachten. Lage und Ausstattung bleiben wichtig, doch auch rechtliche, technische und finanzielle Fragen entscheiden über einen sicheren Ablauf.
Wir begleiten Sie durch den Erwerbsprozess nach spanischen, balearischen und kommunalen Vorgaben – sachlich, persönlich und mit Blick auf die Details, die später nicht mehr beiläufig zu klären sind.
Für hochwertige Luxusimmobilien auf Mallorca gibt es drei Wege: den Kauf eines fertigen Objekts, die Entwicklung einer Bestandsimmobilie oder einen individuellen Neubau. Sie unterscheiden sich beim Zeitpunkt der Nutzung, beim Gestaltungsspielraum, bei Genehmigungen und bei den Kosten. Eine bezugsfertige Villa, Finca, Wohnung oder ein Apartment lässt sich nach einer positiven Prüfung meist ohne grundlegenden Umbau nutzen. Bei einer Sanierung oder einem Neubau kommen Projektkosten und Reserven hinzu. Welcher Weg passt, richtet sich nach Ihrem gewünschten Standard, Ihrem Zeitplan, Ihrem Budget und der Bereitschaft, Planung und Bau aktiv zu begleiten. Casal Mallorqui berät Sie zu den jeweiligen Voraussetzungen.
Eine hochwertige Villa, Finca, Wohnung oder ein Apartment passt, wenn der vorhandene Standard Ihrer Nutzung entspricht. Nach einer positiven Prüfung können Sie die Immobilie ohne grundlegende Umgestaltung übernehmen. Vor der Bindung prüfen wir mit Ihnen Ausstattung, Zustand und Gestaltung am Objekt selbst. Ein überzeugendes Exposé ersetzt diesen Blick nicht.
Bei einer Bestandsimmobilie bewerten wir den heutigen Zustand zusammen mit dem rechtlich und technisch erreichbaren Ziel. Kaufpreis, Umbaubarkeit, Genehmigungen und das Entwicklungsbudget gehören auf dieselbe Rechnung. Angenommen, eine ältere Finca erscheint zunächst günstig: Der Preis bleibt nur dann sinnvoll, wenn eine zulässige und finanzierbare Modernisierung den gewünschten Standard auch tatsächlich ermöglicht.
Ein Neubau lässt Ihnen Raum für Architektur, Grundriss, Technik und Ausstattung – innerhalb der geltenden Vorgaben. Vor dem Kauf eines Grundstücks prüfen wir die Bebaubarkeit und die erforderliche Baugenehmigung. Planung, Genehmigung, Bauausführung und Reserven verlängern den Weg bis zur Nutzung. Auf Wunsch begleitet Casal Mallorqui Sie von der Suche nach einer geeigneten Grundlage bis zur fertigen Luxusimmobilie.
Eine zielgerichtete Suche beginnt mit einem Profil, das zu Ihrem Alltag und Ihren Plänen passt. Halten Sie fest, welche Objektart Sie suchen, wie Sie die Immobilie nutzen möchten, welche Lage infrage kommt und wann Sie einziehen wollen. Auch Wohnfläche, Grundstück, Qualitätsniveau, Außenflächen, Privatsphäre, Erreichbarkeit und Orientierung gehören hinein. Trennen Sie Muss-Kriterien von verhandelbaren Wünschen und Ausschlusskriterien. Für eine Villa, Finca oder ein Apartment gelten je nach Nutzung andere Maßstäbe.
Rechnen Sie früh den gesamten Mittelbedarf: Kaufpreis, Erwerbsnebenkosten sowie mögliche Kosten für Sanierung oder Neubau. Kein Objekt erfüllt jede Wunschliste; mit einem guten Profil bleiben Kompromisse nachvollziehbar.
Ein ansprechendes Exposé ist nur der Anfang. Die Immobiliensuche auf Mallorca endet erst, wenn Sie begründet auswählen können, welche Objekte Sie besichtigen und vertieft prüfen möchten. Für jede Villa, Finca, jedes Apartment, Grundstück oder Bauprojekt erfassen wir dieselben Muss- und Ausschlusskriterien, erwartete Zusatzkosten und offene Fragen. Angaben zu Eigentum, Genehmigungen und Zustand fordern wir möglichst früh an. Vor Ort prüfen Sie Zufahrt, Orientierung, Umgebung, Nachbarbebauung, Privatsphäre und die tatsächliche Erreichbarkeit. Eine passende Wohnfläche verliert ihren Reiz, wenn die Zufahrt oder die Nähe zum Nachbarhaus nicht zu Ihren Vorstellungen passt. Offene Unterlagen gehören auf die Prüfliste.
Bei einer Besichtigung wird aus dem Inserat eine reale Immobilie. Vor Ort vergleichen Sie Orientierung, Aussicht, Zufahrt, Grundstück, Flächenwirkung und Privatsphäre mit dem Exposé und Ihrem Suchprofil. Auffällige Oberflächen, Feuchtespuren, Risse, Verformungen oder ein erkennbarer Instandhaltungsrückstand gehören in die Dokumentation. Sie geben Hinweise für weitere Untersuchungen, erlauben aber noch keine abschließende Diagnose. Notieren Sie Abweichungen, Renovierungsbedarf, fehlende Unterlagen und offene Fragen direkt nach dem Termin. Eine Villa kann beim Rundgang überzeugen und später dennoch Fragen aufwerfen – etwa wenn eine Feuchtespur unterhalb einer Terrasse auffällt. Die Besichtigung ersetzt weder die Rechtsprüfung noch die technische Due Diligence
Bevor Sie sich vertraglich binden, prüfen wir, ob die Immobilie erworben werden kann und welche Nutzung zulässig ist. Zunächst klären wir, wer als Eigentümer eingetragen ist und ob Vertreter wirksam handeln dürfen. Hypotheken, Dienstbarkeiten, Beschränkungen und weitere Rechte Dritter verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil sie den Erwerb oder Ihre Nutzung beeinflussen können. Eine aktuelle Nota simple liefert erste Hinweise zum Registerstand. Hinzu kommen die planungsrechtliche Einstufung des Grundstücks,
Bau- und Nutzungsgenehmigungen sowie die Legalität vorhandener Anlagen. Eigennutzung, Vermietung, Umbau oder Neubau müssen zum Rechtsstatus passen. Fehlende oder widersprüchliche Unterlagen behandeln wir vor der Unterschrift als offene Bedingung, nicht als Randnotiz.
Für Ihre Kaufentscheidung gleichen wir Grundbuch, Immobilienkataster und den tatsächlichen Bestand ab. Verglichen werden Registerangaben, Katasterreferenz, Grundstück, Gebäude und der Vertragsgegenstand. Weichen Flächen, Gebäudeteile oder Referenzen ab, klären wir dies fachlich vor dem Vertrag oder dem Registervollzug. So bleibt die gekaufte Immobilie rechtlich und tatsächlich ausreichend bestimmt; eine Katasterreferenz Allein genügt nicht.
Bei einer bestehenden Immobilie und bei einem Neubau bestimmen die planungsrechtliche Einstufung des Grundstücks, Bau- und Nutzungsgenehmigungen sowie die Legalität vorhandener Anlagen, was zulässig sein kann. Verbindliche Angaben müssen sich auf die konkrete Parzelle beziehen und bei der zuständigen Gemeinde anhand der Akten geprüft werden. Eine allgemeine Aussage zur Lage auf Mallorca ersetzt keine objektbezogene Prüfung der Baulegalität
Mietverhältnisse, tatsächlicher Besitz und weitere Rechte Dritter können beeinflussen, ob Sie eine Immobilie sofort selbst nutzen können und welche Regelungen der Vertrag braucht. Bei einer Wohnung oder einem Apartment in einer Eigentümergemeinschaft prüfen wir auch Gemeinschaftsschulden. Für bestimmte Rückstände kann das Objekt gesetzlich haften; eine Bescheinigung über den Schuldenstand gehört daher zu den Unterlagen.
Bei der technischen Due Diligence prüfen wir den baulichen Zustand, die technischen Systeme und die Außenanlagen Ihrer Immobilie. Je nach Zugänglichkeit, Unterlagen und vereinbartem Umfang betrachten wir die Gebäudehülle, Elektrik, Wasser, Abwasser sowie Klima-, Heiz- und Lüftungstechnik. Auch Pooltechnik, Bewässerung, Zufahrten und Stützanlagen gehören dazu, sofern sie Teil des Kaufobjekts sind. Festgestellte Mängel sowie der Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarf fließen in einen Kostenansatz ein. Im Bericht trennen wir Tatsachen von offenen Punkten und Untersuchungsgrenzen. Ohne Öffnungen, Messungen oder besondere Untersuchungen bleiben verdeckte Bauteile und Leitungswege teilweise offen. Gerade bei einer älteren Finca verhindert diese Abgrenzung, dass Vermutungen als gesicherte Erkenntnisse gelten.
Dach, Fassaden, Fenster, Abdichtungen und sichtbare tragende Bauteile schützen die Immobilie und beeinflussen ihren Sanierungsbedarf. Feuchteanzeichen, Risse, Abnutzung oder beschädigte Oberflächen liefern konkrete Hinweise. Die Ursache und der tatsächliche Umfang bleiben ohne weitergehende Untersuchung offen. Wir dokumentieren solche Auffälligkeiten, damit Fachleute die Gebäudehülle und mögliche Abdichtungen gezielt untersuchen können.
Zur Gebäudetechnik gehören Elektrik, Wasser, Abwasser sowie Klima-, Heiz- und Lüftungstechnik. Wir bewerten Funktionsfähigkeit, Alter, dokumentierten Zustand, Wartungsbedarf und den erwartbaren Erneuerungsbedarf. Welche Aussage möglich ist, richtet sich nach der Zugänglichkeit und den vorhandenen Unterlagen. Für Ihre Budgetplanung trennen wir technische Feststellungen von unbestätigten Annahmen, besonders bei älteren Häusern und einer Finca. Wartungsunterlagen können hier sehr aufschlussreich sein.
Auch außerhalb des Hauses kann Investitionsbedarf entstehen. Gehören Pooltechnik, Bewässerung, Abwasseranlagen, Zufahrten, Stützanlagen oder weitere Außeninfrastruktur zum Kaufobjekt, nehmen wir sie in die technische Prüfung auf. Ihr Zustand beeinflusst Betrieb, Sicherheit und die künftige Instandhaltung. Prüfen Sie, welche Anlagen zum Grundstück gehören und welche Unterlagen für die Pooltechnik oder die Bewässerung vorliegen.
Der wirtschaftliche Wert einer Immobilie entspricht nicht automatisch dem verlangten Kaufpreis. Für eine fundierte Bewertung betrachten wir Lage, Grundstück, Gebäudequalität, Zustand, Ausstattung, rechtliche Nutzbarkeit und Entwicklungspotenzial. Vergleichsdaten helfen nur, wenn Objektart, Lage, Größe, Qualitätsniveau, Zustand und Verkaufszeitpunkt ausreichend vergleichbar sind.
Bei einer Bestandsimmobilie rechnen wir Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungskosten bis zum zulässigen Zielzustand mit ein. Potenzial darf nicht wie bereits vorhandene Qualität bewertet werden, solange die rechtliche Zulässigkeit sowie die technische und finanzielle Umsetzbarkeit offen bleiben. Halten Sie Wertannahmen, offene Fragen und angesetzte Kosten getrennt fest. Der Kaufpreis wird damit besser begründbar.
Wir planen den gesamten Mittelbedarf, nicht nur den Kaufpreis. Dazu gehören Erwerbssteuern, Notar- und Registerkosten sowie Beratungskosten. Bei einer Bestandsentwicklung oder einem Neubau kommen Planung, Genehmigungen, Bau, Ausstattung und eine Projektreserve hinzu. Je nach Transaktionsart können ITP oder IVA und gegebenenfalls AJD anfAllen; diese Positionen sind von den Kaufpreiszahlungen zu trennen. Zur vereinbarten Fälligkeit müssen Anzahlung, Restkaufpreis und Nebenkosten verfügbar sein. Eine Finanzierung kann auf dem Papier ausreichen und dennoch am Zahlungszeitplan scheitern. Offene Befunde, Änderungen und Verzögerungen bei einer umfassenden Modernisierung verlangen Reserven. Vor dem Angebot gleichen wir mit Ihnen Eigenmittel, Fremdmittel und den Zahlungszeitplan ab; die Bank prüft Bonität und Sicherheiten nach ihren eigenen Bedingungen.
Bei notariellen Immobilienübertragungen können Angaben und Nachweise zu Ihrer Identität, Vertretung und den Zahlungswegen erforderlich sein. Je nach Transaktion gelten Dokumentationspflichten zur Mittelherkunft. Wir empfehlen, die Unterlagen früh mit Finanzierungspartner und Notariat abzustimmen. Einkommens-, Vermögens-, Identitäts- und Objektunterlagen sowie Angaben zum Zahlungsweg können dazugehören. Welche Nachweise verlangt werden, richtet sich nach der Transaktion und den geltenden Sorgfaltspflichten
Nach der Prüfung von Immobilie, Wert und Finanzierung halten wir die vereinbarten Bedingungen schriftlich fest. Kaufpreis, Zahlungsweg, Fristen, Lasten, Übergabetermin und offene Punkte müssen in den maßgeblichen Dokumenten vollständig erscheinen. Reservierungen, Vorverträge und Anzahlungen können rechtliche sowie wirtschaftliche Verpflichtungen auslösen; ihre Folgen richten sich nach Wortlaut und Bedingungen. Auch ein privatrechtlicher Immobilienkaufvertrag kann nach spanischem Zivilrecht bereits binden, obwohl die notarielle öffentliche Urkunde noch fehlt. Für den üblichen registerfähigen Vollzug bleibt die escritura pública zentral.
Offene Ergebnisse der Due Diligence gehören vor der Unterzeichnung in Preisregelungen, Fristen, Erklärungen oder Bedingungen. Die Bezeichnung eines Dokuments verrät wenig über seine rechtliche Wirkung
Ein Kaufangebot regelt weit mehr als den Preis: Anzahlungen, Restkaufpreis, Fälligkeiten, Zahlungsweg, Lasten, Übergabetermin, Inventar und Bedingungen bestimmen Ihre Verpflichtung. Immobilie, Nebenflächen, Rechte, Anlagen und gegebenenfalls bewegliche Gegenstände müssen ausreichend bestimmt sein. Bleiben rechtliche, technische oder finanzielle Fragen offen, regeln wir Abschluss, Zahlung, Haftung und Rückabwicklung präzise. So erhalten Prüfergebnisse eine vertragliche Form, ebenso eine mögliche Finanzierungsbedingung
Ein Immobilienkaufvertrag kann nach spanischem Zivilrecht schon vor der öffentlichen Urkunde bindend sein; seine Wirkung richtet sich nach Vertrag und Bedingungsgestaltung. Vor der Unterzeichnung der escritura pública gleichen wir den Urkundenentwurf mit den vereinbarten Konditionen ab. Prüfen Sie Parteien, Vertretung, Objektbeschreibung, Registerdaten, Kaufpreis, Zahlungswege, Lasten, Kosten und die Übergaberegelung. Abweichungen oder offene Vertragsbedingungen klären wir vor der Unterzeichnung
Die escritura pública dokumentiert die kaufvertraglichen Erklärungen öffentlich und kann als Titel für das Grundbuch dienen. Beim Notartermin weisen Sie, der Verkäufer und Vertreter ihre Identität sowie die Vertretungsbefugnis in der verlangten Form nach. Kaufpreis und gesetzlich relevante Zahlungsangaben werden festgehalten. Verstehen Sie die Urkunde nicht ausreichend, stimmen Sie eine Sprachunterstützung rechtzeitig mit dem Notariat ab. Der Notar ersetzt keine umfassende Käuferprüfung
Notarielle Urkunde, zivilrechtlicher Eigentumsübergang, Eigentumseintragung und praktische Übergabe sind voneinander zu unterscheiden, auch wenn sie im üblichen Ablauf eng beieinanderliegen. Der Eigentumserwerb beruht im Regelfall auf Titel und Übergabe. Die Eintragung im Registro de la Propiedad bleibt dennoch für Publizität, Priorität und Schutz im Rechtsverkehr wesentlich. Für den Registervollzug reichen Sie die öffentliche Urkunde und die erforderlichen steuerlichen Nachweise ein. Der Registrador prüft die Unterlagen und kann Beanstandungen erheben. Nach erfolgreicher Eintragung kontrollieren Sie den Registerstand.
Zur Übernahme gehören Schlüssel, Zugangsmittel, Unterlagen, Inventar, Zählerstände und der festgehaltene Zustand von Gebäude und Außenanlagen. Ein Übergabeprotokoll dokumentiert, was tatsächlich übergeben wurde. Auch der Registerstand gehört anschließend in Ihre Unterlagen.
Für den Eintrag ins Registro de la Propiedad reichen Urkunde und Antrag Allein nicht aus. Wir legen einen eintragungsfähigen öffentlichen Titel vor; danach prüft der Registrador Form, Beteiligte und die Wirksamkeit der relevanten Rechtsakte. Auch die gesetzlich geforderten Steuerunterlagen müssen vorliegen. Mit dem Asiento de presentación erhält die zeitnahe Vorlage Priorität. Anschließend prüfen Sie Eigentümer und Belastungen
Der Übergabetermin richtet sich nach den vertraglichen Bedingungen und kann mit der notariellen Urkunde zusammenfAllen oder gesondert erfolgen. Am Übergabetag vergleichen Sie den Zustand mit dem Vertrag, der Inventarliste und den bisherigen Feststellungen. Halten Sie Schlüssel, Zufahrtsmittel, technische Zugangsmittel, Inventar, Zählerstände und übergebene Unterlagen schriftlich fest. Pläne, Wartungsunterlagen, Garantien, Verträge und Genehmigungsunterlagen können für den Betrieb, die Verwaltung und spätere Arbeiten an der Immobilie relevant sein.
Owning a home is a keystone of wealth… both financial affluence and emotional security.
Suze Orman